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   OLG Schleswig, 03.03.2009 - 3 WLw 20/08   

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OLG Schleswig, 03.03.2009 - 3 WLw 20/08 (https://dejure.org/2009,5691)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03.03.2009 - 3 WLw 20/08 (https://dejure.org/2009,5691)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03. März 2009 - 3 WLw 20/08 (https://dejure.org/2009,5691)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigungspflicht von die Grundstücksflächen-Freigrenze nicht übersteigenden Grundstücksgeschäften; Begriff des Grundstücks; Genehmigungsfähigkeit der Veräußerung an einen Nichtlandwirt

  • Judicialis

    GrdstVG § 2; ; GrdstVG § 8; ; GrdstVG § 9; ; RSG § 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GrdstVG § 2; GrdstVG § 8; GrdstVG § 9; RSG § 4
    Genehmigungspflicht von die Grundstücksflächen-Freigrenze nicht übersteigenden Grundstücksgeschäften; Begriff des Grundstücks; Genehmigungsfähigkeit der Veräußerung an einen Nichtlandwirt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 28.04.2006 - BLw 32/05

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung über Einwendungen gegen die Ausübung

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.03.2009 - 3 WLw 20/08
    Dieser Versagungsgrund liegt nach ständiger Rechtsprechung des BGH und des erkennenden Senats vor, wenn ein landwirtschaftliches Grundstück an einen Nichtlandwirt veräußert wird, obwohl ein Vollerwerbslandwirt die Fläche zur Aufstockung seines Betriebes benötigt und bereit und in der Lage ist, das Land zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (BGHZ 116, 348 = NJW 1992, 1458; BGH NJW 1998, 616; BGH AgrarR 2001, 382; BGH NJW-RR 2006, 1245 = RdL 2006, 236; Senatbeschlüsse vom 22. Oktober 2002 - 3 WLw 3/02 - 22. Juli 2003 - 3WLw 117/02 - 16. Mai 2006 - 3 WLw 11/05 -, OLGReport 2006, 562).

    Sie ist damit kein landwirtschaftliches Unternehmen im Sinne der Begriffsbestimmung in § 1 Abs. 4 ALG, was bereits dazu führt, dass sie als Nichtlandwirtin anzusehen ist (ständige BGH-Rechtsprechung, z.B. BGH NJW 1997, 1073, 1074; BGH NJW-RR 2006, 1245).

    Dazu bedarf es der Ausübung einer eigenen unternehmerischen Tätigkeit, die auf Bodenbewirtschaftung beruhende planmäßige Aufzucht von Pflanzen oder eine damit verbundene Tierhaltung zum Gegenstand hat (BGH NJW-RR 2006, 1245).

    Eine solche Gleichstellung kann erfolgen, wenn der Nichtlandwirt konkrete und in absehbarer Zeit zu verwirklichende Absichten und Vorkehrungen zur Übernahme einer mindestens leistungsfähigen Erwerbslandwirtschaft getroffen hat (BGH NJW-RR 2006, 1245).

    Diese Voraussetzungen müssen im Einzelfall festgestellt werden, wobei bei der Prüfung der Absichten und bei Käufern, die bisher keinen landwirtschaftlichen Beruf ausgeübt haben, ein strenger Maßstab angezeigt ist (BGH NJW-RR 2006, 1245).

  • OLG Schleswig, 12.09.2006 - 3 WLw 39/06

    Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.03.2009 - 3 WLw 20/08
    Dem folgt der Senat in ständiger Rechtsprechung (Senatsbeschlüsse vom 12. September 2006 - 3 WLw 39/06 -, OLGReport 2006, 804 = SchlHA 2007, 162 ff; vom 28. November 2006 - 3 WLw 32/06 - S. 13).

    Es macht aber keinen Unterschied, ob der Verkauf in einer oder mehreren Urkunden erfolgt ist, weil der Gesetzgeber durch die Einführung der Genehmigungsfreiheit für Rechtsgeschäfte über Grundstücke bis zu einer bestimmten Größe insoweit auf eine Überwachung des Grundstücksverkehrs verzichtet hat (vgl. dazu eingehend Senatsbeschluss vom 12. September 2006 - 3 WLw 39/06 - OLGReport 2006, 804, 805 = SchlHA 2007, 162; Netz, a.a.O., S. 299 m. Rechtsprechnungsnachweisen).

    Es kommt nicht entscheidend darauf an, wie das Grundstück im Grundbuch eingetragen ist, insbesondere ob es auf einem oder mehreren Grundbuchblättern verzeichnet ist oder im Bestandverzeichnis eigenständige Grundstücksnummern hat, sondern allein auf die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit (Beschlüsse des erkennenden Senats vom 10. Dezember 1996 - 3 W 50/96 - SchlHA 1997, 159, 160; 27. März 2001 - 3 WLw 81/00 - SchlHA 2001, 287, 288 = OLGR Schleswig 2001, 377; 9. November 2004 - 3 WLw 21/04 - 12. September 2006 - 3 WLw 39/06 -, SchlHA 2007, 162 = OLGR Schleswig 2006, 804, 805).

  • BGH, 24.11.2006 - BLw 11/06

    Gerichtliche Kontrolle der Ausübung eines Vorkaufsrechts

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.03.2009 - 3 WLw 20/08
    Die gegenteilige Auffassung der Beschwerde verkennt, dass jeder Schritt auf dem Weg zu einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Eigenland und Pachtland eine strukturelle Verbesserung darstellt und eine Beschränkung auf solche Erwerbsmöglichkeiten, die nur verhältnismäßig große Flächen betreffen, den Zweck, eine ungesunde Bodenverteilung zu vermeiden, zuwiderläuft (BGH, Beschluss vom 24. November 2006 - BLw 11/06 -, NL-BzAR 2007, 98; BGH NJW-RR 2002, 1169 für Erhöhung des Eigenlandanteils um 0, 4 %).

    Ein solches, möglicherweise widersprüchliches Verhalten eines aufstockungsbedürftigen Landwirts steht dem siedlungsrechtlichen Vorkaufsrecht nicht entgegen (BGH, Beschluss vom 24. November 2006 - BLw 11/06 -, NL-BzAR 2007, 98 = juris Rn. 24 m.w.Rsprn.).

  • BGH, 13.12.1991 - BLw 8/91

    Einwendungen gegen siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht bei Veräußerung

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.03.2009 - 3 WLw 20/08
    Dieser Versagungsgrund liegt nach ständiger Rechtsprechung des BGH und des erkennenden Senats vor, wenn ein landwirtschaftliches Grundstück an einen Nichtlandwirt veräußert wird, obwohl ein Vollerwerbslandwirt die Fläche zur Aufstockung seines Betriebes benötigt und bereit und in der Lage ist, das Land zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (BGHZ 116, 348 = NJW 1992, 1458; BGH NJW 1998, 616; BGH AgrarR 2001, 382; BGH NJW-RR 2006, 1245 = RdL 2006, 236; Senatbeschlüsse vom 22. Oktober 2002 - 3 WLw 3/02 - 22. Juli 2003 - 3WLw 117/02 - 16. Mai 2006 - 3 WLw 11/05 -, OLGReport 2006, 562).

    Es kann nur einheitlich ausgeübt werden (BGH RdL 1992, 48, 49; Senatsbeschluss vom 26. August 1997 - 3 W 64/96 -) und ist auch so ausgeübt worden.

  • OLG Schleswig, 16.05.2006 - 3 WLw 111/05

    Grundstücksverkehrsrecht: Voraussetzung für die Genehmigung des Erwerbs

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.03.2009 - 3 WLw 20/08
    Dieser Versagungsgrund liegt nach ständiger Rechtsprechung des BGH und des erkennenden Senats vor, wenn ein landwirtschaftliches Grundstück an einen Nichtlandwirt veräußert wird, obwohl ein Vollerwerbslandwirt die Fläche zur Aufstockung seines Betriebes benötigt und bereit und in der Lage ist, das Land zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (BGHZ 116, 348 = NJW 1992, 1458; BGH NJW 1998, 616; BGH AgrarR 2001, 382; BGH NJW-RR 2006, 1245 = RdL 2006, 236; Senatbeschlüsse vom 22. Oktober 2002 - 3 WLw 3/02 - 22. Juli 2003 - 3WLw 117/02 - 16. Mai 2006 - 3 WLw 11/05 -, OLGReport 2006, 562).

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass in Schleswig-Holstein bei einem Betrieb der Größenordnung des Landwirts S in der Regel ein dringender Bedarf daran besteht, dass Eigenland möglichst aufzustocken, um dem Betrieb die für die Verbesserung der Agrarstruktur erwünschte Leistungsfähigkeit zu erhalten oder sie zu verbessern und dem Betrieb Krisenfestigkeit zu geben (Senatbeschlüsse vom 6. Februar 2005 - 3 WLw 25/05 - 28. Februar 2006 - 3 WLw 72/05 - 16. Mai 2006 - 3 WLw 111/05 -, OLGReport 2006, 562; in der letztgenannten Entscheidung ging es um einen Marktfrucht- und Schweinemastbetrieb der Größe von ca. 200 ha mit einem hohen Pachtanteil; Senatsbeschluss vom 22. Juli 2003 - 3 WLw 117/02 - dort ging es um einen Betrieb mit rund 138 ha, davon Eigentumsflächen rund 80 ha; ebenso Netz, a.a.O., § 9 GrdstVG Anm. 4.10.4.4.4.1, S. 485 ff.).

  • BGH, 29.11.1996 - BLw 10/96

    Voraussetzungen des siedlungsrechtilchen Vorkaufsrechts; Bindung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.03.2009 - 3 WLw 20/08
    Sie ist damit kein landwirtschaftliches Unternehmen im Sinne der Begriffsbestimmung in § 1 Abs. 4 ALG, was bereits dazu führt, dass sie als Nichtlandwirtin anzusehen ist (ständige BGH-Rechtsprechung, z.B. BGH NJW 1997, 1073, 1074; BGH NJW-RR 2006, 1245).

    Das Landwirtschaftsgericht hat zum einen darauf abgestellt, dass ein dringendes Aufstockungsbedürfnis deshalb anzuerkennen sei, weil der Landwirt S derzeit einen Marktfruchtbetrieb mit rund 210 ha Land bewirtschafte, von denen ca. 100 ha Eigenland sei, weshalb der Erwerb des Kaufgegenstandes zur wirtschaftlichen Stärkung des Betriebes und damit zur Verbesserung der Agrarstruktur führe (BGH NJW 1997, 1073, 1075).

  • BGH, 09.05.1985 - BLw 8/84

    Genehmigung eines Grundstücksverkaufs im Rahmen eines Projekts zur Erhaltung und

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.03.2009 - 3 WLw 20/08
    Insbesondere kann ein der Verwirklichung eines von der Bundesregierung im Rahmen der Agrarpolitik aufgestellten und geförderten Projektziels dienender Landerwerb Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur im Sinne des § 9 GrdstVG nicht widersprechen (BGHZ 94, 292).
  • BGH, 26.04.2002 - BLw 36/01

    Verbesserung der Agrarstruktur durch prozentual geringe Erhöhung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.03.2009 - 3 WLw 20/08
    Die gegenteilige Auffassung der Beschwerde verkennt, dass jeder Schritt auf dem Weg zu einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Eigenland und Pachtland eine strukturelle Verbesserung darstellt und eine Beschränkung auf solche Erwerbsmöglichkeiten, die nur verhältnismäßig große Flächen betreffen, den Zweck, eine ungesunde Bodenverteilung zu vermeiden, zuwiderläuft (BGH, Beschluss vom 24. November 2006 - BLw 11/06 -, NL-BzAR 2007, 98; BGH NJW-RR 2002, 1169 für Erhöhung des Eigenlandanteils um 0, 4 %).
  • BGH, 19.12.1967 - V BLw 24/67

    Grundstücksbegriff des Grundstücksverkehrsgesetzes

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.03.2009 - 3 WLw 20/08
    Die Frage, was unter Grundstück im Sinne des GrdstVG zu verstehen ist, hat der BGH in seiner Grundsatzentscheidung vom 19. Dezember 1967 (BGHZ 49, 145, 146) entschieden.
  • BGH, 09.05.1985 - BLw 9/84

    Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Grundstücksbegriffs

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.03.2009 - 3 WLw 20/08
    Er hat dort ausgesprochen, das GrdstVG verstehe unter einem Grundstück das Grundstück im Rechtssinne (und nicht im wirtschaftlichen Sinne), also einen räumliche abgegrenzten Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblattes ohne Rücksicht auf die Art der Nutzung unter einer besonderen Nummer eingetragen ist, und vertritt dies in ständiger Rechtssprechung (z.B. BGH AgrarR 1971/72, 121, 122; BGH AgrarR 1985, 300; BGH AgrarR 1986, 211).
  • BGH, 24.04.1986 - BLw 14/85

    Genehmigungsbedürftigkeit eines Schenkungsvertrages über Grundstücke mit einer

  • OLG Schleswig, 27.03.2001 - 3 WLw 81/00

    Wirtschaftliche Zerschlagung eines landwirtschaftlichen Betriebes; Erforderlicher

  • OLG Schleswig, 10.12.1996 - 3 W 50/96

    Einordnung eines Altenteilerhauses als Bestandteile eines Hofes

  • BGH, 28.04.2017 - BLw 1/15

    Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz: Beurteilung des

    Die Größe seines Betriebs von ca. 200 ha steht für sich genommen einem dringenden Aufstockungsbedürfnis nicht entgegen (vgl. auch OLG Schleswig, Beschluss vom 3. März 2009 - 3 WLw 20/08, juris Rn. 62; OLGR 2006, 562, 564 f.; OLG Frankfurt, RdL 2005, 77, 78; OLG Koblenz, OLGR 2004, 42).
  • OLG Schleswig, 04.11.2021 - 60L WLw 8/21

    Genehmigungsfähigkeit einer unwirtschaftlichen Verkleinerung oder Aufteilung

    Der Senat geht in seiner ständigen Rechtsprechung zur Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG i. V. m. § 4 RSG davon aus, dass bei Höfen mit einem Eigenlandanteil in der Größenordnung des hier betroffenen Betriebs in Schleswig-Holstein dringender Aufstockungsbedarf besteht, um dem Betrieb die für die Verbesserung der Agrarstruktur erwünschte Leistungsfähigkeit zu erhalten oder sie zu verbessern und dem Betrieb Krisenfestigkeit zu geben, und nimmt dies selbst bei landwirtschaftlichen Betrieben in einer Größenordnung von zwischen 120 ha und 210 ha an, also sogar noch deutlich größeren Höfen als den hier in Rede stehenden (OLGR Schleswig 2009, 342; 2006, 562; Senatsbeschlüsse vom 16. Mai 2006 - 3 WLw 111/05 - 28. Februar 2006 - 3 WLw 72/06 - 6. Februar 2005 - 3 WLw 11/05 - 22. Juli 2003 - 3 WLw 117/02 -).

    Werden in einem Vertrag mehrere Grundstücke veräußert, die die Genehmigungsfreigrenze teils überschreiten und teils unterschreiten, so löst das die Freigrenze übersteigende Grundstück das Genehmigungserfordernis für das gesamte Geschäft nach § 2 Abs. 1 GrdstVG aus (Senatsbeschluss vom 3. März 2009 - 3 WLw 20/08 -, juris Rn. 42; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. November 2010 - 2 Ww 6/10 -, juris Rn. 32 und in einem obiter dictum Beschluss vom 7. Juli 2004 - 2 Ww 15/04 -, OLGR 2005, 123, 125).

  • OLG Zweibrücken, 24.06.2010 - 4 WLw 31/10

    Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz: Verkauf von Weinbergsparzellen an

    Dafür hat es sich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Mai 1998, BLw 42/97 und auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig vom 3. März 2009, 3 WLw 20/08 berufen.

    44 Auch die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Schleswig (Beschluss vom 3. März 2009, 3 WLw 20/08, zitiert nach beck-online) und des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 26. Februar 2009, 5 W(Lw) 9/08, zitiert nach Juris) rechtfertigen keine andere Beurteilung.

  • OLG Jena, 08.03.2010 - 9 W 23/10

    Zwischenverfügung, Eintragungshindernis, Grundstücksverkehrsgenehmigung,

    Das entspricht auch im Übrigen der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (OLG Schleswig OLGR 2009, 342 f., OLG Schleswig OLGR 2006, 804 ff.; Netz, GrdstVG, 4. Aufl., § 2 Ziff. 4.2.8.2. m.w.N., Hötzel, Agrarrecht 1993, 213, Hörsting, Agrarrecht 1998, 180 ff. m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 24.10.2012 - 15 W 17/12

    Vorkaufsrecht nach § 4 RSiedlG

    Allerdings wird die Auffassung vertreten, dass im Falle der Veräußerung einer Mehrzahl von Grundstücken, die eine wirtschaftliche Einheit bilden, und von denen Einzelne nach dem Genehmigungsfreigrenzengesetz eines Landes grundstücksverkehrsrechtlich keiner Genehmigung bedürfen, gleichwohl das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht besteht, wenn sie in der Summe eine Grundstücksfläche haben, für die nach dem Reichssiedlungsgesetz bzw. der Landesausführungsgesetze ein Vorkaufsrecht vorgesehen ist (Senat, Beschluss vom 22. Februar 2007, 15 Ww 1/06; OLG Schleswig, OLGR 2009, 342; OLG Brandenburg RdL 2009, 185; Netz, Grundstücksverkehrsgesetz, Praxiskommentar, 4. Aufl., Seite 778 f.).
  • OLG Naumburg, 17.11.2010 - 2 Ww 6/10

    Grundstücksverkehrsrecht: Genehmigungsbedürftigkeit bei Veräußerung mehrerer

    Werden in einem Vertrag mehrere Grundstücke veräußert, die die Genehmigungsfreigrenze teils überschreiten und teils unterschreiten, so löst das die Freigrenze übersteigende Grundstück das Genehmigungserfordernis für das gesamte Geschäft nach § 2 Abs. 1 GrdstVG aus (ebenso OLG Schleswig, Beschluss v. 03.03.2009 - Az.: 3 WLw 20/08 -, Rdn. 42, zitiert nach juris; in einem obiter dictum auch bereits Senat, Beschluss v. 07.07.2004 - Az.: 2 Ww 15/04 -, OLGR 2005, 123, 125; a.A. Netz, a.a.O., Abschn. 4.2.8.2.3, S. 316).
  • OLG Frankfurt, 17.11.2014 - 20 WLw 3/14

    Herabsetzung der Mindestgröße von landwirtschaftlichen Grundstücken

    Denn im Unterschied zum GrdStVG geht das RSG von einem wirtschaftlichen Grundstücksbegriff aus, so dass auch mehrere Grundstücke im Rechtssinne, welche eine wirtschaftliche Einheit bilden, für die Ausübung des Vorkaufsrechtes in Betracht kommen, wenn sie in ihrer Gesamtheit die Mindestgröße überschreiten (vgl. BGHZ 94, 299 und BGH, Beschluss vom 7. November 2002 - BLw 24/02- dok. bei juris; OLG Naumburg RdL 2005, 222; OLG Schleswig, OLG-Report Schleswig 2009, 342; OLG Frankfurt RdL 2007, 137).
  • OLG Frankfurt, 17.03.2014 - 20 WLw 7/13

    Zum siedlungsrechtlichen Vorkaufsrecht

    bei Juris; OLG Schleswig OLG-Report 2009, 342; OLG Frankfurt RdL 2000, 188).
  • OLG Frankfurt, 23.05.2016 - 20 WLw 5/15

    Landwirtschaftssache: Wiedereinsetzung in die Versäumung der Beschwerdefrist bei

    Dieser Versagungsgrund liegt nach ständiger Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte einschließlich des erkennenden Senates dann vor, wenn landwirtschaftliche Grundstücke an einen Nichtlandwirt veräußert werden, obwohl ein Landwirt die Fläche zur Aufstockung seines Betriebes benötigt und bereit und in der Lage ist, das Grundstück zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (vgl. BGH NJW 1992, 1458 [BGH 13.02.1992 - V ZR 112/90] und 1998, 616 sowie NJW-RR 2006, 1245 [BGH 28.04.2006 - BLw 32/05] ; OLG Frankfurt Rdl 2000, 188; OLG Schleswig OLGR 2009, 342).
  • OLG Frankfurt, 23.11.2015 - 20 WLw 1/15

    Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts

    Deshalb widerspricht es regelmäßig den angestrebten Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, wenn ein landwirtschaftlich nutzbares Grundstück an einen Nichtlandwirt veräußert werden soll und ein Landwirt das Grundstück zur Aufstockung seines landwirtschaftlichen Betriebes mit hinreichender Dringlichkeit benötigt (ständige Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte, vgl. BGH NJW-RR 1998, 1472 [BGH 08.05.1998 - BLw 2/98] und 2006, 1245; OLG Schleswig OLGR 2009, 342; OLG Frankfurt RdL 2000, 188 und 2013, 44 und RdL 2015, 75; OLG Jena BzAR 2014, 325; OLG Dresden BzAR 2014, 210; OLG Celle AUR 2013, 255; OLG Stuttgart AUR 2011, 284).
  • OLG Schleswig, 28.04.2009 - 3 WLw 53/08

    Milchviehbetriebsübergabe: Genehmigungsversagung aus betriebs- als auch

  • OLG Brandenburg, 01.03.2018 - 5 WLw 17/17

    Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher

  • OLG Frankfurt, 21.07.2014 - 20 WLw 1/14

    Genehmigung nach § 9 GrdstVG ohne Einschränkung nach § 10 GrdstVG

  • OLG Frankfurt, 13.09.2012 - 20 WLw 4/11

    Keine Beeinträchtigung der Eigenschaft als landwirtschaftliches Grundstück wegen

  • OLG Braunschweig, 30.11.2022 - 2 W 104/22

    Miteigentum; Bruchteilseigentum; Genehmigung; Grundstücksverkehrsgesetz;

  • OLG Frankfurt, 12.07.2022 - 15 W 9/22

    Landwirtschaftsgerichtliche Genehmigung der Einbringung landwirtschaftlich

  • AG Waldbröl, 11.09.2012 - 20 Lw 1/12

    Versagung der Genehmigung zur Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstücks

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